Fischereiabgabge in Mecklenburg-Vorpommern
Das im August 2024 geänderte Fischereigesetz in Mecklenburg-Vorpommern (MV) umfasste die Einführung einer Fischereiabgabe ab 2025. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat nun darüber informiert, dass die zur Umsetzung des geänderten Landesfischereigesetzes noch erforderliche Anpassung der Fischereischeinverordnung Mecklenburg-Vorpommern jetzt erfolgt ist.
Damit müssen alle Personen ab 1. September 2025 die in Mecklenburg-Vorpommern fischen, eine Fischereiabgabe zahlen – unabhängig davon, ob sie diese in einem anderen Bundesland bereits entrichtet haben. Die Abgabe beträgt 10 € pro Kalenderjahr für Inhaber eines gültigen, anerkannten Fischereischeins; für befristete (Touristen-)Scheine zusätzlich 5 € pro Geltungszeitraum bzw. Verlängerung.
Die Zahlung ist möglich bei örtlichen Ordnungsbehörden (Nachweis als Marke) oder online über https://erlaubnis.angeln-mv.de (Bezahlung per PayPal/Kreditkarte; Nachweis elektronisch vorzuzeigen). Über die Website können auch Angelerlaubnisse für Küstengewässer sowie zeitlich befristete Fischereischeine erworben werden.
Von der Abgabe befreit sind Kinder unter 14 Jahren, Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie bestimmte behinderte oder kranke Personen mit ärztlichem Attest, sofern sie unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.